Information zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020

Wir verfolgen intensiv die Entwicklung der Corona-Maßnahmen zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020.

Sobald diesbezüglich die Gesetzgebung durch den Bundesrat und die weiteren Vorgaben durch das Bundesministerium der Finanzen klar definiert und abgeschlossen sind, werden wir entsprechend handeln.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass Antworten zu Ihren möglichen Fragen diesbezüglich etwas Zeit in Anspruch nehmen können. Wir bemühen uns stets, Sie immer aktuell und auf dem Laufenden zu halten!

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von Butz & Neumair GmbH Aufzugbau